ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

CONMIND consulting e.U.

Lerchenfelderstraße 35/18
1070 Wien
Österreich

T: +43 (0)699 181 559 57
E: office@conmind.com
W: www.conmind.com

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der AuftraggeberIn und der CONMIND consulting e.U. gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers/in sind ungültig, es sei denn, diese werden von der CONMIND consulting e.U. ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Abweichenden Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers/in wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Eine solche Zustimmung gilt nur für den Einzelfall und nicht für frühere oder künftige Leistungen.

1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Für die Auftragsbestätigung behalten wir uns eine Frist von zwei Wochen vor. Bestellungen bedürfen der Schriftform.

2.3 Die CONMIND consulting e.U. ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des/der Dritten erfolgt ausschließlich durch die CONMIND consulting e.U. selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem/der Dritten und dem/der AuftraggeberIn.

2.4 Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die CONMIND consulting e.U. zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der/die AuftraggeberIn wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die CONMIND consulting e.U. anbietet.

3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers/in - Vollständigkeitserklärung

3.1 Der/die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der/die AuftraggeberIn wird die CONMIND consulting e.U. auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der/die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass der CONMIND consulting e.U. auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der Beraters/in bekannt werden.

3.4 Der/die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass seine/ihre MitarbeiterInnen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der CONMIND consulting e.U. von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die VertragspartnerInnen verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die VertragspartnerInnen verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und MitarbeiterInnen der CONMIND consulting e.U. zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggebers/in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Die CONMIND consulting e.U. verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer MitarbeiterInnen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der AuftraggeberIn Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der/die AuftraggeberIn in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3 Die CONMIND consulting e.U. ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den von der CONMIND consulting e.U. und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungs-beschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der CONMIND consulting e.U.. Sie dürfen von dem/der AuftraggeberIn während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die AuftraggeberIn ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der CONMIND consulting e.U. zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der CONMIND consulting e.U. – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des/der Auftraggebers/in gegen diese Bestimmungen berechtigt die CONMIND consulting e.U. zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Die CONMIND consulting e.U. ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Sie wird den/die AuftraggeberIn hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des/der Auftraggebers/in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Die CONMIND consulting e.U. haftet dem/der AuftraggeberIn für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der CONMIND consulting e.U. beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers/in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der/die AuftraggeberIn hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der CONMIND consulting e.U. zurückzuführen ist.

8.4 Sofern die CONMIND consulting e.U. das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die CONMIND consulting e.U. diese Ansprüche an den/die AuftraggeberIn ab. Der/die AuftraggeberIn wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Die CONMIND consulting e.U. verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers/in erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich die CONMIND consulting e.U., über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des/der Auftraggebers/in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Die CONMIND consulting e.U. ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er/sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

9.5 Die CONMIND consulting e.U. ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die AuftraggeberIn leistet der CONMIND consulting e.U. Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar

10.1 Die Kostenvoranschläge der CONMIND consulting e.U. sind unverbindlich und enthalten nur Aufforderungen zu Angeboten durch den Kunden.

10.2 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die CONMIND consulting e.U. ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der AuftraggeberIn und der CONMIND consulting e.U. Diese ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die CONMIND consulting e.U. fällig.

10.3 Die gesetzliche Umsatzsteuer am Tag der Rechnungsstellung ist in den Preisen der CONMIND consulting e.U. nicht enthalten; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen und jeweils zusätzlich berechnet.

10.4 Die CONMIND consulting e.U. wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.5 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Auftragnehmerin von dem/der Auftraggeber In zusätzlich zu ersetzen.

10.6 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers/in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die CONMIND consulting e.U., so behält diese den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der CONMIND consulting e.U. bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.7 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die CONMIND consulting e.U. von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Die CONMIND consulting e.U.ist berechtigt, dem/der AuftraggeberIn Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die AuftraggeberIn erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die CONMIND consulting e.U. ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein/e VertragspartnerIn wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn über eine/n VertragspartnerIn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der CONMIND consulting e.U. Für Streitigkeiten ist das Gericht in Wien zuständig.

13.4 Datenerfassung: Der/die AuftraggeberIn wird hiermit darauf hingewiesen, dass wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung die entsprechenden personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten.

Wien, 01.01.2011

CONMIND consulting e.U.
Mag.ª(FH) Carmen Galle MSc